Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbekunden der NIEDERBAYERN TV - Sendergruppe

Für das Leistungsangebot von NIEDERBAYERN TV gelten je nach vereinbarten Leistungen folgende AGB:

(1) Die Niederbayern TV-Sendergruppe besteht aus folgenden - konzernrechtlich verbundenen - Gesellschaften:

  • NIEDERBAYERN TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co.KG
  • NIEDERBAYERN TV Landshut GmbH
  • NIEDERBAYERN TV Passau GmbH

(2) Soweit nachfolgend der Terminus „NIEDERBAYERN TV“ verwendet wird, bezieht sich dies auf die in der Auftragsbestätigung genannten Gesellschaft (vgl. § 2 Ziff1 der AGB).

(3) Die AGB gelten für Werbezeiten und Werbeformen der von Einzelgesellschaften der Sendergruppe betriebenen Fernsehsender „NIEDERBAYERN TV Deggendorf-Straubing“, „NIEDERBAYERN TV Landshut“ und „NIEDERBAYERN TV Passau“ sowie deren Internet- und HbbTV-Angebote.

(4) Vertragspartner von NIEDERBAYERN TV kann sowohl eine Agentur als auch direkt ein Werbungtreibender sein („Direktkunde“).

(5) Soweit nachfolgend von „Vertragspartner“ gesprochen wird, gilt die Regelung unabhängig davon, ob Agentur oder Direktkunde Partei des Vertrages ist. Bei Regelungen die nur Agentur oder Direktkunde betreffen, werden diese Termini statt Vertragspartner benutzt.

(6) Als „Parteien“ werden NIEDERBAYERN TV und der Vertragspartner zusammen bezeichnet, „Partei“ kann sowohl NIEDERBAYERN TV oder der Vertragspartner sein. Der Terminus „Kunde der Agentur“ wird verwendet, soweit das vertragliche Verhältnis Agentur zu Werbungtreibenden gemeint ist.

 

TEIL A: Allgemeine Bedingungen für sämtliche Leistungen von NIEDERBAYERN TV

§1 Geltungsbereich 

(1) Diese AGB - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist - regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der jeweils in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Gesellschaft der Sendergruppe und ihren Vertragspartnern hinsichtlich des Auftrags zur Schaltung einer TV-Werbesendung und/oder hinsichtlich von Werbeleistungen gemäß der Besonderen Bedingungen in Teil B und/oder Teil C („Auftrag“) dieser AGB.

(2) Abweichungen von diesen AGB und/oder mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie von NIEDERBAYERN TV schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung dieses Formerfordernisses ist nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wird.

(3) Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder NIEDERBAYERN TV seine Leistungen widerspruchslos erbringt.

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner per E-Mail oder per Telefax bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber NIEDERBAYERN TV schriftlich widerspricht.

(5) Soweit sich Bestimmungen der allgemeinen Bedingungen und der besonderen Bedingungen dieser AGB widersprechen sollten, gelten im Zweifel die Bestimmungen der besonderen Bedingungen dieser AGB.

 

§2 Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt jeweils mit der im Angebot und / oder in der Auftragsbestätigung i.S.d. nachfolgenden Ziff.3 genannten Gesellschaft der Sendergruppe zustande.

(2) Angebote der NIEDERBAYERN TV sind freibleibend, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.

(3) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Annahme durch NIEDERBAYERN TV des vom Vertragspartner akzeptierten Angebotes (= Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung durch NIEDERBAYERN TV zustande. Der Auftrag gilt mit dem von NIEDERBAYERN TV bestätigten Inhalt, sofern der Vertragspartner dem Inhalt nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

(4) Bei Aufträgen von Agenturen ist der Werbungtreibende namentlich genau zu bezeichnen (Name, vollständige Anschrift, sowie im Einzelfall seitens NIEDERBAYERN TV ggf. geforderte Angaben). NIEDERBAYERN TV ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Vertragspartner ist auch in diesen Fällen die Agentur. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Für den Fall, dass die Agentur Vertragspartnerin ist, tritt sie mit Zustandekommen des Auftrages die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an NIEDERBAYERN TV ab. NIEDERBAYERN TV nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monates nach Fälligkeit beglichen ist.

(5) Bei Agenturbuchungen behält sich NIEDERBAYERN TV das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Kunden der Agentur weiterzuleiten.

 

§3 Gewährleistung

(1) Der Vertragspartner wird spätestens innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung gegenüber NIEDERBAYERN TV schriftlich erklären, dass die Ausstrahlung / Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erfolgte (Abnahme“) bzw. NIEDERBAYERN TV auf die fehlende Abnahmefähigkeit oder eine unterbliebene Leistung hinweisen.

(2) Erfolgt binnen der unter Ziff. 1 genannten Frist keine Erklärung des Vertragspartners, so gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Sofern durch höhere Gewalt vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist NIEDERBAYERN TV insoweit von der Leistungspflicht während des Ereignisses höherer Gewalt befreit. Unter „höherer Gewalt“ sind aus- schließlich Ereignisse zu verstehen, deren Ursachen nicht in der Sphäre von NIEDERBAYERN TV liegen.

(4) Wird eine vertragliche Leistung aufgrund von programmbezogenen Gründen und/oder aus Gründen, die NIEDERBAYERN TV zu vertreten hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, stellt NIEDERBAYERN TV die auftragsgemäße Durchführung im Rahmen der Verfügbarkeit durch Nacherfüllung nach eigener Wahl sicher. Die Auswahl der Nacherfüllung trifft NIEDERBAYERN TV nach billigem Ermessen. Für den Fall, dass eine Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Vertragspartner eine Minderung des Preises entsprechend dem Umfang der Minderleistung geltend machen.

(5) Die in den Absätzen (2) und (3) beschriebenen Rechte verjähren in 12 (zwölf) Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von der nicht auftragsgemäß erfolgten oder unterbliebenen Leistung.

 

§4 Haftung

(1) NIEDERBAYERN TV haftet im Rahmen des Auftrags dem Grunde nach für Schäden des Vertragspartners,

  • die NIEDERBAYERN TV oder ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;
  • die durch die Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind;
  • wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren;
  • wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von NIEDERBAYERN TV eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde;
  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der NIEDERBAYERN TV oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) NIEDERBAYERN TV haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden bzw. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% (fünf Prozent) des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Soweit NIEDERBAYERN TV gemäß Ziffer 2. nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

(4) In anderen als den in Ziff.1). und Ziff.2) genannten Fällen ist die Haftung von NIEDERBAYERN TV- unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.

(5) Soweit die Haftung von NIEDERBAYERN TV ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NIEDERBAYERN TV.

 

§5 Außerordentliche Kündigung

(1) Beide Parteien sind berechtigt, einen Auftrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher NIEDERBAYERN TV zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
  • der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit einstellt;
  • gegen eine und/oder beide Parteien und/oder ein Unternehmen der Sendergruppe infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde;
  • Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen der Erfüllung der von NIEDERBAYERN TV geschuldeten Leistungen entgegenstehen;
  • für NIEDERBAYERN TV der begründete, durch den Vertragspartner nicht widerlegbare Verdacht besteht, dass der Vertragspartner oder die von ihm zur Verfügung gestellten Angebote und/oder Kooperationsinhalte gegen rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen; Ein begründeter Verdacht besteht, sobald NIEDERBAYERN TV auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vertragspartner bzw. ab der Aufforderung des Vertragspartners zu einer Stellungnahme durch die zuständige Landesmedienanstalt.

(2) Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen von NIEDERBAYERN TV sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren.

 

§6 Rechtliche Verantwortung

(1) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die medien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter Werbespots/Kooperationsinhalte, insbesondere des zur Verfügung gestellten Materials, trägt ausschließlich der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der Vertragspartner gewährleistet, dass durch den jeweiligen Inhalt Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner gewährleistet, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu publizieren oder auf diese Bezug zu nehmen.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, NIEDERBAYERN TV von allen etwaigen Nachteilen auf erste Anforderung vollumfänglich freizustellen, die NIEDERBAYERN TV aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erwachsen können. Dies gilt insbesondere im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Die Werbeeinschaltungen dürfen nicht den Gesetzen und den vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW bzw. vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln widersprechen.

(4) Ausgeschlossen ist die Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen. Dies gilt auch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der Werbung.

 

§7 Nutzungsrechte 

(1) Der Vertragspartner garantiert, dass er an den von ihm übermittelten Inhalten (zum Beispiel Bild- und Textmaterial, Musik) sämtliche für die jeweils gebuchte Kommunikationsmaßnahme erforderlichen Nutzungsrechte inne hat insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Auftragserfüllung auf NIEDERBAYERN TV übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Das Fernsehnutzungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sowie die für Online- und HbbTV-Kommunikationsmaßnahmen erforderlichen Nutzungsrechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Ausstrahlung bzw. Schaltung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Fernsehens bzw. des Internets.

(2) Von der Rechteübertragung ausgenommen sind von der GEMA pauschal an die TV-Sender eingeräumte Rechte.

(3) Der Vertragspartner räumt NIEDERBAYERN TV sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der übermittelten Inhalte erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung (insb. Free-TV, Pay-TV, pay per view), öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang, ein, insbesondere auch das Recht, vorgenannte Rechte an zur Schaltung bzw. Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stellt NIEDERBAYERN TV und/oder den betreffenden Sender von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung vollumfänglich frei, und zwar durch Zahlung von Geld, und ersetzt etwaige darüberhinausgehende Schäden.

(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, NIEDERBAYERN TV nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

 

§8 Produktion von Werbesendung

(1) Für den Fall, dass zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass die Produktion der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme/Spot von NIEDERBAYERN TV bzw. von einem mit NIEDERBAYERN TV verbundenen Unternehmen oder von einem von NIEDERBAYERN TV beauftragten Dritten durchgeführt wird, bleibt NIEDERBAYERN TV bzw. ggf. das mit NIEDERBAYERN TV verbundene Unternehmen geistige Eigentümerin der hierbei entstehenden Inhalten und/oder Arbeitsergebnisse.

(2) Der Vertragspartner stellt NIEDERBAYERN TV geeignetes Footagematerial bzw. Bild- und Textmaterial sowie gegebenenfalls Tonmaterial bzw. Musik für die Produktion und/oder Schaltung bzw. Ausstrahlung rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Kalenderwochen, bei HbbTV-Kommunikationsmaßnahmen spätestens jedoch vier Kalenderwochen vor der geplanten Schaltung bzw. Ausstrahlung, vor der geplanten Schaltung bzw. Ausstrahlung, kostenfrei zur Verfügung.

(3) Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Schaltung bzw. Ausstrahlung übernommen werden.

(4) Der Vertragspartner trägt die Gefahr bei der Übermittlung von Material. Das Material wird von NIEDERBAYERN TV entsprechend vorheriger Absprache aufbereitet und gegebenenfalls animiert. Übernimmt NIEDERBAYERN TV bzw. ein mit NIEDERBAYERN TV verbundenes Unternehmen oder ein von NIEDERBAYERN TV beauftragter Dritter die Produktion, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt bzw. getrennt in der Rechnung ausgewiesen. Die Vergütung ist gegen entsprechende Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(5) Im Rahmen einer Produktionsumsetzung wird das Arbeitsergebnis dem Vertragspartner zum Zwecke der Abnahme vorgelegt. Soweit auf Wunsch des Vertragspartners Änderungen am Arbeitsergebnis vorgenommen werden, ist eine Korrekturstufe in der Vergütung enthalten. Voraussetzung der Korrekturstufe ist, dass der Korrekturwunsch nicht von den zwischen den Parteien vereinbarten und definierten Leistungsinhalten maßgeblich abweicht. Weitergehende Änderungen erfolgen dann gemäß separater Kalkulation auf Kosten des Vertragspartners, es sei denn, das Arbeitsergebnis ist mangelbehaftet.

(6) NIEDERBAYERN TV behält sich vor, vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Werbespots bzw. Kooperationsinhalte (insb. Material) zurückzuweisen und/oder die Ausstrahlung vorzeitig abzubrechen, wenn ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist. Eine Zurückweisung bzw. ein vorzeitiger Abbruch erfolgt stets, wenn der zur Verfügung gestellte Dienst gegen geltendes Recht, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden Landesmedienanstalten, oder die guten Sitten verstößt.

(7) Klargestellt wird, dass NIEDERBAYERN TV die zur Verfügung gestellten Inhalte ausschließlich in Bezug auf offenkundige Rechtsverstöße überprüfen wird. § 7 bleibt hiervon unberührt.

(8) NIEDERBAYERN TV ist auch im Übrigen dazu berechtigt, Inhalte wegen deren Herkunft, Inhalt, Form, technischer Qualität oder aus inhaltlichen Gründen zurückzuweisen. Die Zurückweisung sowie die Gründe hierfür sind dem Vertragspartner durch NIEDERBAYERN TV innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Der Vertragspartner ist im Falle der Zurückweisung verpflichtet, unverzüglich neue Inhalte zur Verfügung zu stellen, auf die die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Sollten die neuen Inhalte verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, behält NIEDERBAYERN TV dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, so als ob die Leistung zum vereinbarungsgemäß erfolgt wäre. Wird die Leistung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung von NIEDERBAYERN TV erbracht, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners.

(9) NIEDERBAYERN TV kann dem Vertragspartner die für die vereinbarte Leistung geschuldete Vergütung in Rechnung stellen, wenn die Kommunikationsmaßnahme aus Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht zur Veröffentlichung kommt oder die Schaltung bzw. Ausstrahlung vorzeitig abgebrochen wird, insbesondere weil NIEDERBAYERN TV Unterlagen oder Material nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet, zur Verfügung gestellt wurden.

(10) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Material (insbes. Layoutvorschläge, -angaben etc.) endet mit dem jeweiligen Ende des Leistungszeitraumes. NIEDERBAYERN TV sendet das Material an den Vertragspartner auf dessen Gefahr und Kosten zurück, wenn dieser dies innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber NIEDERBAYERN TV erklärt. Andernfalls ist NIEDERBAYERN TV zur Vernichtung des Materials berechtigt. NIEDERBAYERN TV ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung berechtigt.

(11) Im Fall des Fertigstellungsverzugs durch NIEDERBAYERN TV ist der Auftraggeber berechtigt, für den daraus entstandenen Schaden Ersatz zu verlangen, soweit sich dieser im Rahmen des vertragstypischen oder bei Vertragsschluss von NIEDERBAYERN TV voraussehbaren hält.

(12) Der Auftraggeber kann NIEDERBAYERN TV ferner schriftliche eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf 50 % des eingetragenen Schadens begrenzt.

 

§9 Preise und Rabatte

(1) Es gelten die im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen.

(2) Der Grundpreis enthält keine Produktionskosten oder sonstige Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet.

(3) Agenturen erhalten eine Agenturvergütung von 15 % auf das Rechnungsnetto für klassische Spotwerbung.

(4) Die im Einzelfall aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme gewährt. Basis der Berechnung ist die Auftragssumme für die ausgestrahlten Werbesendungen innerhalb eines Jahres. Konzernrabatte oder Sonderrabatte bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NIEDERBAYERN TV

(5) Sofern Vertragspartner eine Agentur ist, wird sie alle empfangenen Rabatte und Skonti den von ihr betreuten Kunden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterreichen. Im Übrigen wird der Vertragspartner Dritten gegenüber alle von der NIEDERBAYERN TV erhaltenen Leistungen Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit NIEDERBAYERN TV.

 

§10 Zahlungsbedingungen 

(1) Mit Auftragsbestätigung werden die Rechnungen zuzüglich des jeweiligen gültigen Mehrwertsteuersatzes erstellt. Sie sind spätestens 8 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei bewilligtem Bankeinzug werden 2 % Skonto gewährt.

(2) Für Sonderwerbeformen haben die vorbezeichneten Zahlungsbedingungen ebenfalls Gültigkeit.

(3) Bei Zahlungsverzug ist NIEDERBAYERN TV berechtigt, eine weitere Leistungserbringung zu unterlassen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners, wenn Vertragspartner eine Agentur ist, zusätzlich auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden der Agentur. Der Zahlungsanspruch, auch für noch nicht erbrachten Leistungen bleibt dessen ungeachtet bestehen.

(4) NIEDERBAYERN TV ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Vertragspartners auf Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

(5) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Auftraggeber keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und der Zahlungsanspruch von NIEDERBAYERN TV gefährdet ist, ist NIEDERBAYERN TV berechtigt, die Ausstrahlung des Werbespots bzw. dessen Erstellung zu verweigern, bis der Auftraggeber die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang dieser Aufforderung an den Auftraggeber, so ist NIEDERBAYERN TV zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(6) Soweit eine variable Vergütung vereinbart ist, haben NIEDERBAYERN TV oder von ihr Beauftragte Dritte in zumutbarem Umfang jederzeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten das Recht, Einsicht in die die Kooperation betreffenden Geschäftsbücher und -unterlagen einschließlich EDV- Unterlagen sowie Lagerbestände des Vertragspartners zu nehmen und zu Prüfungszwecken Kopien oder Ausdrucke zu verlangen. Zu den vom Vertragspartner vorzulegenden Unterlagen gehören auch solche, die nicht unter einen Auftrag fallende Waren oder Dienstleistungen des Vertragspartners betreffen. Die bei der Buchprüfung entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, wenn sich eine Abweichung zu Lasten von NIEDERBAYERN TV von mehr als 3 % (drei Prozent) gibt. Auf Verlangen des Vertragspartners wird die Buchprüfung durch einen von NIEDERBAYERN TV zu benennenden und zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen durchgeführt. Die durch eine derartige Buchprüfung entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Der Vertragspartner wird die genannten Geschäftsbücher- und unterlagen für einen Zeitraum von mindestens 2 (zwei) Jahren nach Beendigung des Auftrags aufbewahren und zu vorgenannten Prüfzwecken zur Verfügung stellen.

 

§11 Geheimhaltung

(1) Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 3 verpflichten sich die Parteien, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrages.

(2) Dritte im Sinne dieser Ziffer der AGB sind alle nicht mit NIEDERBAYERN TV konzernrechtlich verbundenen Unternehmen.

(3) Sofern der Vertragspartner eine Agentur ist, sichert diese zu, die von ihr betreuten Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, dass neben der Werbezeitenvermittlung an ihre Kunden weitere Leistungsbeziehungen zwischen NIEDERBAYERN TV und der Agentur bestehen können und im Rahmen dieser Leistungsbeziehungen von NIEDERBAYERN TV Rabatte und Skonti an die Agentur gewährt werden können. Sofern sie dazu verpflichtet ist, wird die Agentur alle empfangenen Honorare, Rabatte und Skonti den von ihnen betreuten Kunden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterreichen.

(4) Die Agentur trägt durch geeignete Vertraulichkeitsvereinbarungen dafür Sorge, dass die von der Agentur betreuten Kunden ihrerseits die im Zuge der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergeben.

(5) Wettbewerbern der NIEDERBAYERN TV gegenüber dürfen die Informationen in keinem Fall offengelegt oder sonst zugänglich gemacht werden.

 

§12 Datenschutz

(1) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass NIEDERBAYERN TV personenbezogene Daten des Vertragspartners, sowie Daten, die sich aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen ergeben, zu internen Zwecken, insbesondere zu Zwecken der Marktforschung, nutzt. NIEDERBAYERN TV ist berechtigt, mit der Verarbeitung solcher Daten Dritte zu beauftragen, sofern diese Dritten sich schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten.

(2) NIEDERBAYERN TV ist zudem berechtigt, den Namen des Vertragspartners, dessen Marke und Logo, sowie Informationen über den Auftrag zu Referenzzwecken zu verwenden. Der Vertragspartner gestattet NIEDERBAYERN TV alle Werbeunterlagen auch nach Auftragsende zur Information, Eigenwerbung und Kundenberatung ungekürzt und unverändert zu verwenden, sofern dies im Rahmen einer unentgeltlichen Service-Leistung von NIEDERBAYERN TV erfolgt. § 11 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

 

§13 Schlussbestimmungen

(1) Eine Übertragung von auf diesem Vertrag beruhenden Rechten und Pflichten durch den Vertragspartner auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NIEDERBAYERN TV.

(2) Der Vertragspartner kann gegenüber Vergütungsansprüchen von NIEDERBAYERN TV nur mit rechtskräftig festgestellten oder von NIEDERBAYERN TV anerkannten Forderungen aufrechnen.

(3) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(4) Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München (LG München II) ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

(5) Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Erklärung der Kündigung oder des Rücktritts bedarf der Schriftform. Schriftform in diesem Sinne meint die Schriftform gem. § 126 Abs.1 und 2 BGB. Sie wird jedoch auch durch Fax gewahrt.

Stand: 01.02.2024

 

 

TEIL B: Besondere Bedingungen für Platzierung und Buchung von Werbespots im TV

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen regeln, neben den allgemeinen Bedingungen in Teil A. dieser AGB, die Vertragsbeziehungen zwischen NIEDERBAYERN TV und Vertragspartnern für die Ausstrahlung von TV-Spots (nachfolgend „Spots“ genannt). Ferner gelten diese Besonderen Bedingungen für TV entsprechend für die Buchung von Kommunikationsmaßnahmen im Bereich HbbTV bei Einsatz von TV-Spots.

 

§2 Buchung und Platzierung

(1) Bei den von NIEDERBAYERN TV betriebenen Sendern können Werbebuchungen (Spots) in jeder vom Vertragspartner gewünschten Länge - ab seiner Spotlänge von sieben Sekunden - gebucht werden.

(2) Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbespots in einem bestimmten Werbeblock und/ oder auf eine bestimmte Position des Werbespots innerhalb eines Werbeblocks besteht nicht, sofern hierüber nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde.

(3) NIEDERBAYERN TV ist bei Buchung eines bestimmten Werbeblocks bzw. Position im Werbeblock zur Erhebung eines Aufschlags berechtigt. NIEDERBAYERN TV wird sich bemühen, die Ausstrahlung des Werbespots in einem vom Vertragspartner gegebenenfalls gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. Ferner übernimmt NIEDERBAYERN TV keine Gewähr dafür, dass neben den im Programmschema ausgewiesenen Werbeblöcken keine weiteren Werbeblöcke angeboten und ausgestrahlt werden.

(4) NIEDERBAYERN TV und der Vertragspartner sind berechtigt, aufgrund des Auftrages vorgenommene Platzierungen von Spotschaltungen bis 3 (drei) Kalenderwochen vor Ausstrahlung umzubuchen. Der Vertragspartner ist berechtigt, vereinbarte Werbeschaltungen umzubuchen, wenn der Umbuchungswunsch spätestens 5 (fünf) Werktage (Montag bis Freitag) vor dem vereinbarten Ausstrahlungstermin der NIEDERBAYERN TV schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste) aufrechterhalten bleibt, sich die Ausstrahlung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht wesentlich verzögert und NIEDERBAYERN TV hinsichtlich der gewünschten neuen Ausstrahlungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.

(5) Darüber hinaus behält sich NIEDERBAYERN TV im Einzelfall eine Veränderung der Ausstrahlungstermine des Spots unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners vor (Schieberecht). Dies hat keinen Einfluss auf den Bestand des Auftrages und die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien.

(6) Das Schieberecht gilt insbesondere bei sog. programmliche Gründe. Dies sind insbesondere aktuelle Geschehnisse, Sportübertragungen oder ähnlich bedeutende Ereignisse.

(7) Der Auftraggeber wird von NIEDERBAYERN TV über die Verschiebung der Werbesendung informiert, sofern diese nicht unerheblich und zeitlich möglich ist.

(8) NIEDERBAYERN TV behält sich vor, Mehrfachbelegungen sowie aufeinander Bezug nehmende Spots innerhalb eines Werbeblocks oder mehrerer Werbeblöcke abzulehnen.

(9) Konkurrenzausschluss innerhalb eines Werbeblocks kann nicht gewährt werden.

 

§3 Rechtmäßigkeit der Werbespots

(1) Der Vertragspartner ist für die Inhalte der Werbespots allein verantwortlich und verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der Vertragspartner garantiert, dass die Werbespots nicht gegen sonstige presse-, werbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften sowie Vorschriften zum Jugendschutz verstoßen sowie durch die Werbespots Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Vertragspartner wird NIEDERBAYERN TV von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Kosten, die in Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, auf erste Anforderung vollumfänglich freistellen.

(2) NIEDERBAYERN TV und/oder die Sender sind nicht verpflichtet, Werbespots vor Annahme des Auftrages anzusehen und zu prüfen; dies gilt auch für etwaige Verweise innerhalb des Werbespots auf Website-Adressen, Telefonnummern des Vertragspartners und deren In- halte. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte, insbesondere Handelspartner, in den Spot aufzunehmen.

 

§4 Sendematerial

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, NIEDERBAYERN TV das für die Ausstrahlung notwendige Material (Motivpläne und Sendekopien) sowie neue Werbespots/-motive bis spätestens 5 (fünf) Werktage vor dem vereinbarten Sendetermin zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Qualität der Sendekopie in technischer und inhaltlicher Hinsicht liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners.

(3) Die Sendekopien müssen über den NIEDERBAYERN TV Uploader hochgeladen werden. Die technischen Spezifikationen werden im Einzelfall durch NIEDERBAYERN TV auf Anfrage des Vertragspartners bekannt gegeben.

(4) NIEDERBAYERN TV verpflichtet sich, die jeweiligen Motive umgehend an den von den Sendern mit der Sendeabwicklung beauftragten Dritten weiterzuleiten. NIEDERBAYERN TV übernimmt jedoch keine Haftung für nicht von ihr zu vertretende Schäden, die infolge des Transports des Sendematerials auftreten.

(5) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen und der Sendekopien endet mit der letztmaligen Ausstrahlung des Werbespots. NIEDERBAYERN TV hat die Berechtigung das Sendematerial nach 20 Werktagen seit der letzten Ausstrahlung zu löschen.

(6) Der Vertragspartner ist verpflichtet, NIEDERBAYERN TV gleichzeitig mit der Übersendung der Sendekopien die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere den Produzenten, Verlag, Komponisten, LC-Nummer, Texter, Titel und Länge der Werbemusik, mitzuteilen.

(7) NIEDERBAYERN TV kann die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung dem Vertragspartner in Rechnung stellen, wenn die Werbesendung aus Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht zur Ausstrahlung kommt, insbesondere weil NIEDERBAYERN TV Unterlagen oder Sendekopien nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt wurden.

 

§5 Sonstiges

Aufträge zur Ausstrahlung von TV-Werbung über mehrere Sender der Sendergruppe verstehen sich als einheitliches Vertragsverhältnis mit der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gesellschaft der Sendergruppe hinsichtlich der Ausstrahlung auf jedem einzelnen Sender.

 

 

TEIL C: Besondere Bedingungen für Platzierung und Buchung von Online-Kommunikationsmaßnahmen

§1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Bedingungen regeln, neben den allgemeinen Bedingungen in Teil A. dieser AGB, die Vertragsbeziehungen zwischen NIEDERBAYERN TV und ihren Vertragspartnern für die Buchung von kommerziellen Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Online (nachfolgend „Kommunikationsmaßnahmen“ genannt). Ferner gelten diese Besonderen Bedingungen entsprechend für die Buchung von Kommunikationsmaßnahmen im Bereich HbbTV.

 

§2 Kommunikationsmaßnahmen

(1) Ein Kommunikationsmaßnahme im Sinne der AGB kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner) aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten Verbindung herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).

(2) Die Kommunikationsmaßnahmen werden von NIEDERBAYERN TV während des mit dem Vertragspartner vereinbarten Mediazeitraums auf den jeweils vereinbarten Webseiten eingebucht.

(3) NIEDERBAYERN TV wird sich nach Kräften darum bemühen, die Schaltung der Kommunikationsmaßnahmen in einer/einem vom Vertragspartner gegebenenfalls gewünschten Internet-Seite/-Bereich zu ermöglichen, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Für die Sichtbarkeit der Kommunikationsmaßnahme für den Internet-Benutzer wird keine Gewähr übernommen. Ferner wird keine Gewähr dafür übernommen, dass neben den in den Mediadaten ausgewiesenen Internet-Seiten/-Bereiche keine weiteren Internet-Seiten/- Bereiche angeboten werden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internet-Seite.

(4) Der Vertragspartner und NIEDERBAYERN TV sind berechtigt, vorgenommene Platzierungen von Kommunikationsmaßnahmen bis eine Woche vor Schaltung umzubuchen, soweit die Umbuchung für den jeweils anderen Vertragspartner zumutbar ist. Der Vertragspartner ist berechtigt, vereinbarte Kommunikationsmaßnahmen umzubuchen (Änderung der gebuchten Website, Bereichsplatzierung und Schaltungszeitraum), wenn der Umbuchungswunsch spätestens zwei Werktage (bei vor dem vereinbarten Schaltungstermin der NIEDERBAYERN TV schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste) aufrechterhalten bleibt, sich die Schaltung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht wesentlich verzögert und NIEDERBAYERN TV hinsichtlich der gewünschten neuen Schaltungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.

(5) Konkurrenzausschluss kann auch nicht innerhalb einer Internetseite gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Mitbewerber des Vertragspartners während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.

(6) In Ausnahmefällen kann von NIEDERBAYERN TV die Bereitstellung von Werbemitteln über einen externen Adserver zugelassen werden. Für diese Fälle behält sich NIEDERBAYERN TV das Recht vor, diese Werbemotive vor deren Schaltung zu sichten und eine Schaltung gegebenenfalls abzulehnen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, NIEDERBAYERN TV diese Werbemotive zwecks Sichtung vorzulegen sowie im Falle von nachträglichen Änderungen NIEDERBAYERN TV diese anzuzeigen.

 

§3 Material

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, NIEDERBAYERN TV vor dem vereinbarten Schaltungstermin das für die Schaltung der Kommunikationsmaßnahme notwendige Material kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Qualität des Materials in technischer und inhaltlicher Hinsicht liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners.

(2) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Schaltung gültigen technischen Spezifikationen von NIEDERBAYERN TV. Diese definieren abhängig von der Werbeform:

  • die technische Beschaffenheit des Materials,
  • die Vorlauffrist zu der das Material spätestens vor Schaltung angeliefert werden muss und
  • die Art und Weise, wie das Material angeliefert werden muss.

(3) Ist für die Werbeform keine technische Spezifikation definiert, beträgt die Vorlauffrist 10 (zehn) Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Das Material ist nach Absprache per E-Mail an den jeweiligen Ansprechpartner im Hause NIEDERBAYERN TV (Marketingabteilung) zu übersenden.

 

§4 Schaltung

(1) Die Schaltung erfolgt in der jeweils üblichen Wiedergabequalität und in Abhängigkeit von dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des Internet-Benutzers.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die geschaltete Kommunikationsmaßnahmen unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Schaltungswoche zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Fehler als genehmigt. Verlangt der Vertragspartner eine Änderung der kommerziellen Kommunikation nach Ablauf der vorgenannten Frist, ist er verpflichtet, durch die Änderung verursachte Kosten zu tragen.

(3) Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist NIEDERBAYERN TV berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Auftrages wird dann im Ermessen von NIEDERBAYERN TV nachgeholt. Der Vertragspartner ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen.

 

§5 Rechtliche Verantwortung

(1) Der Vertragspartner garantiert, dass die zu platzierenden Werbeinhalte und/oder die Inhalte seiner geschäftsmäßigen Teledienste nicht gegen Gesetze verstoßen und insbesondere, dass die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Wettbewerbsrechts eingehalten werden.

(2) Der Vertragspartner stellt NIEDERBAYERN TV in diesem Zusammenhang von Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung vollumfänglich frei. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen.

 

§6 Ordentliche Kündigung

(1) Sofern ausschließlich Onlineleistungen vertragsgegenständliche sind, sind NIEDERBAYERN TV und der Vertragspartner berechtigt, den Auftrag bis sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Kampagnenstart ordentlich zu kündigen.

(2) Für den Fall, dass der Vertragspartner den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt als 6 (sechs) Wochen vor Kampagnenstart kündigt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vergütung nach folgender Staffel (anteilig) zu leisten:

  • bis 4 (vier) Wochen vor Kampagnenstart erfolgt keine Zahlung der Vergütung;
  • bis 2 (zwei) Wochen vor Kampagnenstart 50 % der Vergütung;
  • bis 1 (eine) Woche vor Kampagnenstart 75 % der Vergütung;
  • bis 3 (drei) Werktage vor Kampagnenstart 80 % der Vergütung;
  • bis 0 (null) Werktage vor Kampagnenstart 100 % der Vergütung;

 

 

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele:

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (folgend auch „Bedingungen“) gelten für alle Gewinnspiele, die die NIEDERBAYERN TV Landshut GmbH (nachfolgend „NIEDERBAYERN TV“ genannt) im laufenden TV-Programm oder einer Internetseite von NIEDERBAYERN TV oder an anderer Stelle durchführt.

 

§1 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige unter 14 Jahren sind von Gewinnspielen, ausgeschlossen und erhalten etwaige Gewinne nicht. Im Übrigen bedürfen Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Volljährige zur Teilnahme des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter.

(2) Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von NIEDERBAYERN TV oder eines ihrer Tochterunternehmen sowie deren Angehörige und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von an Gewinnspielen beteiligen Kooperationspartnern.

(3) Alle Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.

(4) Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von der Inanspruchnahme von Leistungen von NIEDERBAYERN TV oder anderen, mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab.

(5) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind darüber hinaus:

  • Mitarbeiter von NIEDERBAYERN TV oder sonstiger mit NIEDERBAYERN TV konzernrechtlich verbundener Unternehmen, der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der beteiligten Provider, der beteiligten Kooperationspartner, sowie jeweils deren Angehörige und gesetzliche Vertreter.
  • Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dazu gehören etwa Powerdialer und softwaregestützte Wählprogramme.
  • Teilnehmer, die unwahre Angaben zu ihrer Person machen.
  • Personen, die von NIEDERBAYERN TV von Gewinnspielen aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit ausgeschlossen werden, oder die gegen diese Bedingungen oder sonstige besondere Bedingungen verstoßen.

(6) NIEDERBAYERN TV kann Personen bereits ausschließen, wenn nach Auffassung von NIEDERBAYERN TV der begründete Verdacht eines Ausschlussgrunds besteht. Ausgeschlossene Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Auszahlung von gegebenenfalls erzielten Gewinnen.

 

§2 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Teilnahme an einem Gewinnspiel kann die Angabe von persönlichen Daten erfordern, wie z.B. Name, Anschrift, Alter, Telefonnummer und Bankverbindung. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von NIEDERBAYERN TV entsprechend den rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Datenschutz) behandelt. NIEDERBAYERN TV weist darauf hin, dass bei sogenannten Live-Gewinnspielen, bei denen die Gewinner während der Sendung ermittelt werden, die Namen und ggf. der Wohnort der Gewinner in der Sendung bekanntgegeben werden.

(2) Die Benachrichtigung des Gewinners/der Gewinner erfolgt per E-Mail und der Teilnehmer muss sich innerhalb von vier Wochen mit uns in Verbindung setzen (Rückmeldung per Mail oder telefonisch). Versäumt er die Rückmeldung innerhalb dieser Frist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn/die Gewinne und wir geben den Gewinn an einen anderen Teilnehmer heraus.

(3) Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Danach hat jeder Teilnehmer während der gesamten Dauer eines NIEDERBAYERN TV-Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip grundsätzlich die gleiche Gewinnchance.

(4) Ein Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang einer Gewinnbenachrichtigung durch von NIEDERBAYERN TV autorisierte Personen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen, andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel.

(5) NIEDERBAYERN TV weist darauf hin, dass es keiner weiteren Bestätigung des Gewinners durch Rückruf bei einem Premium-Dienst, Massenverkehrsdienst, Geteilte-Kosten-Dienst oder ähnlicher Mehrwert-Rufnummern bedarf. Derartige Aufforderungen stammen nicht von NIEDERBAYERN TV und wir empfehlen daher dringend, derartige Aufforderungen zu ignorieren.

(6) Informationen zu den einzelnen Spielen, über die aktuelle Spielvariante, die jeweiligen Gewinne und/oder die Teilnahmemöglichkeit bei NIEDERBAYERN TV-Gewinnspielen werden von den Moderatoren oder Kommentatoren in der jeweiligen Sendung sowie durch Bildschirmeinblendungen und Laufbänder bekanntgegeben.

(7) NIEDERBAYERN TV behält sich vor, ein Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht NIEDERBAYERN TV insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das schuldhafte Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann NIEDERBAYERN TV von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

 

§3 Haftung

(1) NIEDERBAYERN TV haftet weder für falsche Informationen, die von Teilnehmern und/oder sonstigen Dritten hervorgerufen werden noch für Angebote von Dritten, die auf der Internetseite von NIEDERBAYERN TV oder sonstigen Plattformen beworben werden.

(2) NIEDERBAYERN TV haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(3) NIEDERBAYERN TV haftet nur für Schäden, welche von NIEDERBAYERN TV oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde.

(4) Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

(5) Die Haftung für Sach- und/oder Rechtsmängel an ausgelobten Sachpreisen, die von Kooperationspartnern gestiftet werden, obliegt nicht NIEDERBAYERN TV.

(6) Sämtliche in dieser Ziffer vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführen, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unterauftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen von NIEDERBAYERN TV.

 

§4 Gewinne

(1) Der im Rahmen des Gewinnspiels präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(2) Die Sachpreise werden von NIEDERBAYERN TV, vom Preissponsor oder einem durch sie beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet, es sei denn, es ist im Rahmen des Gewinnspiels etwas anderes vereinbart.

(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt bei Versendung des Preises durch NIEDERBAYERN TV trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von NIEDERBAYERN TV. Leistungsort bleibt bei Versendung des Preises durch den Preissponsor trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.

(4) Erfolgt die Lieferung durch eine Spedition, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen und diesen über die Vorgehensweise (Liefertermine, Abwesenheit des Gewinners etc.) informieren. Der Gewinner muss die Kosten einer erneuten Anlieferung (wenn er nicht angetroffen wurde) selbst tragen, sofern mit der Spedition nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Gutscheine werden an die angegebene Postadresse beziehungsweise die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Gutscheinbedingungen sind auf dem jeweiligen Gutschein abgedruckt.

 

§5 Ende des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel endet am im Gewinnspiel genannten Datum mit der Verlosung des Preises/der Preise. Die Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Ist die Übermittlung des Gewinns nicht möglich oder nur unter unzumutbaren Umständen zu vollziehen, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Der Gewinner erhält ebenfalls gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der ausgelobten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (z.B. Modellwechsel, Saisonware).

 

§6 Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von NIEDERBAYERN TV ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

 

§7 Datenschutz

NIEDERBAYERN TV verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und der Abwicklung des Gewinnspiels.

Hierfür übermittelt NIEDERBAYERN TV, je nach Gewinnspiel, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Gewinnspielpartner, die im Auftrag von NIEDERBAYERN TV bestimmte Leistungen erbringen (z.B. für den Versand von Gewinnen). NIEDERBAYERN TV hat mit diesen Gewinnspielpartnern die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen geschlossen. Eine Verarbeitung über die Dauer des Gewinnspiels hinaus erfolgt nicht.

Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

Weitere Daten werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers gespeichert und verwendet.

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichem Widerruf, die erteilte Zustimmung gegenüber NIEDERBAYERN TV zurückzunehmen. Der Widerruf ist an den Datenschutzbeauftragten zu richten.

Der Datenschutzbeauftrage ist:

CDS SYSTEME GmbH & Co. KG
Hofbauerstraße 3
94209 Regen
E-Mail: datenschutz@idowa.de 

 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen: https://www.niederbayerntv.de/datenschutz/

 

Einwilligungserklärung für Teilnehmer

Ja, ich akzeptiere hiermit die Teilnahmebedingungen und bestätige, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin.

Ich kann mein Einverständnis - unabhängig vom Gewinnspiel - jederzeit widerrufen.
Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Daten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung erfasst, gespeichert und von NIEDERBAYERN TV sowie den jeweiligen Kooperationspartnern – soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels und/oder die Zustellung des Gewinns erforderlich ist - im Rahmen der Abwicklung des Gewinnspiels genutzt werden können.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen geschieht. Ich kann mein Einverständnis jederzeit widerrufen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist nicht möglich.

Ja, ich bin damit einverstanden, dass im Gewinnfall mein Vor- und Zuname genannt werden. Ich kann mein Einverständnis - unabhängig vom Gewinnspiel - jederzeit widerrufen.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen: https://www.niederbayerntv.de/datenschutz/

Stand: 15.01.2024

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